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Das Ehrenamt, mit seinen vielfältigen Vereinsstrukturen bildet ein Alleinstellungsmerkmal unseres Landes. Ehrenamtliche leisten unter anderem in den Bereichen Sport, Musik und Kultur, Kunst, Jugend und Soziales, Kirchen, Natur und Umwelt sowie Rettungsdienst und Feuerwehr unglaubliches. Damit wird der gesellschaftliche Zusammenhalt und  lokalen Strukturen gestärkt. Das ist von unschätzbarem Wert. Auch wenn es zum Wesen des Ehrenamts gehört, dass der oftmals erhebliche Aufwand unentgeltlich erfolgt, darf dieses Engagement keinesfalls als selbstverständlich angesehen werden.

Was wären viele Veranstaltungen ohne die Begleitung durch die Blasmusikkapellen oder die Unterstützung der Mitglieder der örtlichen Jugendverbände, Sportvereine oder Sanitätsdienste? Oder wo würden viele Angebote im Sozialbereich heute stehen ohne die Beteiligungen ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger? Gleiches gilt mit Blick auf die zahlreichen Angebote für Kinder, Jugendliche und Migranten. Die ehrenamtlichen Leistungen vieler Menschen in unserem Land sind ein ganz zentraler Baustein der gesellschaftlichen Stabilität und Widerstandsfähigkeit. Umso wichtiger ist es, dass die Motivation nicht durch bürokratische Hürden ausgebremst wird.

Ich habe mich selbst über viele Jahre hinweg ehrenamtlich engagiert, kenne also beide Seiten und weiß, dass die Vereine und Organisationen nicht nur wegen des gesellschaftlichen Wandels und der Corona-Krise vor mannigfaltigen Herausforderungen stehen, die wir gemeinsam angehen müssen.

  • Während der Corona-Pandemie wurden finanzielle Soforthilfen von 50 Mio. € für Vereine auf den Weg gebracht.
  • Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts im Bevölkerungsschutz wurden die Rechte der ehrenamtlichen HelferInnen gestärkt. Das betrifft neben dem Verdienstausfall zum Beispiel auch eine Beteiligung des Landes an den Kosten für die Aus- und Fortbildung oder der Ausstattung mit einer persönlichen Schutzausrüstung.
  • Erhöhung der jährlichen Landesförderung für das Freiwillige Soziale Jahr von drei auf 6,5 Mio. €.
  • Nicht zuletzt der Druck aus Baden-Württemberg führte zu Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht durch den Bund. Unter anderem wurden die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen angehoben sowie die Freigrenze für Körperschafts- und Gewerbesteuer von 35.000 € auf 45.000 € heraufgesetzt
  • Einrichtung der AG Ehrenamt in der CDU-Landtagsfraktion.

 

  • Weiterentwicklung des 2010 eingeführten Engagementnachweises sowie die Einführung einer Ehrenamtskarte nach dem Vorbild anderer Bundesländer wie bspw. Bayern. Diese soll im Zusammenwirken mit den Kommunen ausgestaltet werden. 

  • Wir brauchen einen Ehrenamtsbeauftragten als Ansprechpartner für die Vereine und als Mittler zur Politik. Einrichtung einer zentralen Kommunikations- und Informationsplattform. Lokale Anlaufstellen zur nachhaltigen Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zum Beispiel durch die Koordinierung des vielfältigen bürgerschaftlichen Engagements.

  • Hilfe für die Verantwortungsträger im Ehrenamt. Durch steigende Anforderungen wird die Bewältigung ihrer Aufgaben immer schwieriger. Wir wollen prüfen, welche Möglichkeiten das Land zur Unterstützung beim Erwerb der notwendigen Qualifikationen im pädagogischen, betriebswirtschaftlichen, rechtlichen, medizinischen und technischen Bereich hat. Gleichzeitig sollen gemeinsam mit den Betroffenen innovative Ansätze zur Verringerung der bürokratischen Belastung entwickelt werden.

  • Erhöhung des Turnus für die Gemeinnützigkeitsprüfung auf 5 Jahre. Mehr Freiraum durch die Verlängerung des Zeitraums für die Mittelverwendung auf ebenfalls 5 Jahre. 

  • Höhere Wertschätzung insbesondere gegenüber den Mitgliedern von Blaulichtorganisationen. Wer anderen zur Hilfe eilt, darf nicht beleidigt oder gar tätlich angegangen werden. Der Einsatz von Dashboards kann dabei eine Hilfe sein.