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Transparenz

Rechte und Pflichten

Die Leistung des Eides ist ein zeremonielles und gleichzeitig äußerst wichtiges Ritual, das die Landtagsabgeordneten zu Beginn ihres Mandats, also in der ersten Sitzung nach der Landtagswahl noch vor der Amtsübernahme, ablegen müssen.

Ihr Versprechen ist dabei einfach, und doch enorm entscheidend: die Verfassungstreue wird untermauert und so hat jeder Landtagsabgeordnete die Pflicht, den Sitzungen der jeweils angehörenden Ausschüsse in der Landeshauptstadt, beizuwohnen und die Bevölkerung des Landes zu vertreten.

Für Äußerungen von Ansichten und Meinungen, die sie in Ausübung ihres Amtes machen, können die Abgeordneten nicht belangt oder zur Verantwortung gezogen werden. Dasselbe gilt dafür, wie sie sich bei Abstimmungen verhalten, also wofür oder wogegen sie ihre Stimme abgeben.

Diäten und Finanzierung

Seit Beginn der 15. Wahlperiode versteht sich der baden-württembergische Landtag als Vollzeitparlament. Ein Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg bekommt eine monatliche Entschädigung. Diese wird bezahlt als Entgelt für die Ausübung des Mandats, das laut Bundesverfassungsgericht als berufliche Tätigkeit einzustufen ist. Die Summe muss versteuert werden, ein 13. Monatsgehalt wird nicht gezahlt. Daneben gibt es Aufwandsentschädigungen, die Geld- und Sachleistungen umfassen.

Für allgemeine Kosten wie Wahlkreisbüro, Porto, Mehraufwendungen am Sitz des Landtags und bei parlamentarisch bedingten Reisen erhält der Abgeordnete eine monatliche Pauschale. Reisekosten werden auf Nachweis erstattet. Das Land zahlt dem Abgeordneten auch die tatsächlich entstandenen Kosten für eine Büro- oder Schreibkraft. Als Alternative ist aber auch eine monatliche Pauschale möglich. Zur Aufwandsentschädigung gehört ferner, dass dem Abgeordneten Telefon, Fax und Internet im Landtag kostenlos zur Verfügung stehen. Im Übrigen kann er die Deutsche Bahn innerhalb Baden-Württembergs frei nutzen.

Weitergehende Informationen finden Sie beim Landtag von Baden-Württemberg