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Oberschwäbische Abgeordnete: "Für eine funktionierende Rechtsprechung und gegen Stellenstreichungen in der Justiz"

Die baden-württembergische Justiz ist nun ebenfalls im Fokus der Sparbemühungen der grün-roten Landesregierung. Jüngst ist bekannt geworden, dass die Landesregierung im Justizbereich für das Jahr 2015 insgesamt 30 Mio. Euro und für das Jahr 2016 weitere circa 40 Mio. Euro dauerhaft einsparen möchte. Das ist in der Größenordnung vergleichbar mit den Einsparungen im sehr viel größeren Bereich der Kultusverwaltung.

Die oberschwäbischen CDU-Landtagsabgeordneten Klaus Burger, Rudolf Köberle, Paul Locherer und Ulrich Müller lehnen die geplanten Kürzungen im Justizbereich entschieden ab. "Diese massiven Kürzungen müssten vor allem im Personalbereich der Justiz erbracht werden und hätten damit gravierende Auswirkungen auf das Funktionieren der Rechtsprechung im Land", erläutern die Abgeordneten.

Damit schließen sich die oberschwäbischen CDU-Landtagsabgeordneten der Sichtweise und der Kritik der Richter und Staatsanwälte des Landes an, wie sie auch im vergangenen Monat auf der Amtseinführung des Vorstandes des Amtsgerichts Ravensburg vorgebracht wurden. Es wurde besonders darauf verwiesen, dass Einsparungen im Justizhaushalt aus strukturellen Gründen nur im Personalkörper möglich seien und dieser keine weiteren Einsparungen vertragen würde. Die Landesregierung solle zumindest die Ergebnisse einer aktuellen Neuerhebung des Personalbedarfs in den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie die Notariatsreform 2018 abwarten, bevor Kürzungen festgelegt würden. 

"Wir fordern die Landesregierung zu besonnenem und umsichtigem Handeln bei Kürzungen im Justizressort auf. Denn Einsparungen in diesem Bereich treffen eine zentrale Aufgabe des Staates. Aufgrund der bestehenden angespannten Personallage würden diese sich sowohl zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger als auch nachteilig auf das Funktionieren des Rechtsstaates auswirken", stellen die Abgeordneten fest. So müssten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen infolge von Stellenstreichungen bei Streitfragen im Rahmen des Zivilrechts länger warten. Auf eine zügige und sorgfältige Behandlung von Streitfragen hätten die Bürgerinnen und Bürger aber einen Anspruch und dies sei zudem wirtschaftlich ein Standortfaktor, wie der Vergleich mit anderen Ländern zeige.

Noch gravierender seien die Folgen im Strafrecht. Beispielsweise könnten Tatverdächtige bei schweren Straftaten aus der Untersuchungshaft entlassen werden - und damit ungestraft davonkommen -, weil die angespannte Personalsituation eine rechtzeitige Zuführung zur Hauptverhandlung vereiteln könnte. Ebenso hänge die Wirkung von Sanktionen - vor allem im Jugendbereich - auch von einer schnellen Entscheidung ab.

"Ziel muss sein, dass die Strafe der Tat auf dem Fuße folgt. Stellenstreichungen im Justizbereich sind daher kontraproduktiv. Für ihre Lieblingskinder, wie den Nationalpark, schafft die Landesregierung neue Stellen, im Justizbereich aber legt sie die Axt an. Die grün-rote Landesregierung muss sich nun fragen lassen, was ihr eine funktionierende Justiz überhaupt wert ist", so die Abgeordneten.