Neue Biberverordnung der Landesregierung vorgestellt – Schnellere und unbürokratische Maßnahmen künftig möglich
Im Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wurde gestern die neue Verordnung der Landesregierung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber vorgestellt. Sie orientiert sich in zentralen Punkten am erfolgreichen Modell des Freistaats Bayern und schafft erstmals einen klaren und praxistauglichen Rahmen für den Umgang mit Konfliktsituationen. Dies teilt der Sigmaringer Landtagsabgeordnete Klaus Burger (CDU) mit.
„Die Verordnung definiert, in welchen Fällen schnell und möglichst unbürokratisch gehandelt werden kann – etwa wenn Gefahr für Straßen, Stau- und Hochwasserschutzanlagen, Anlagen der Wasserversorgung oder zur Abwasserbeseitigung besteht“ erläutert Burger, der Vorsitzender des zuständigen AK „Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz“ der CDU Landtagsfraktion ist. Für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen können die unteren Naturschutzbehörden auf Grundlage der neuen Verordnung Maßnahmen zulassen. Damit erhalten Kommunen, Land- und Forstwirte sowie betroffene Grundstückseigentümer mehr Handlungssicherheit. Zudem regelt die Verordnung, dass unter bestimmten Voraussetzungen, Fang und Abschuss des Bibers möglich sind, wenn andere Maßnahmen nicht erfolgreich waren, unzumutbar oder nicht geeignet sind.
„Auch wenn noch nicht alle Detailfragen abschließend geklärt sind, ist die die neue Verordnung ein bedeutender Schritt in einer seit vielen Jahren festgefahrenen Diskussion“, so Klaus Burger. „Wir haben inzwischen 12.000 Biber in Baden-Württemberg. Ziel ist es, die rund 1 bis 2 Prozent der sogenannten Problembiber effektiv, schnell und rechtskonform zu managen – dafür habe ich mich seit Jahren eingesetzt.“
Im Hinblick auf den Schutz der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen komme es nun auf die Umsetzung durch die Landkreise an, die entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen können. „Es wird sich zeigen, wie die neuen Regelungen angewendet werden und welche Verbesserungen sich für die Betroffenen ergeben“, so Klaus Burger abschließend.
