MdL Klaus Burger: "Wir bringen den Entwurf eines neuen Ladenöffnungsgesetzes auf den Weg"
Die Koalitionsfraktionen von Grünen und CDU werden in dieser Woche noch einen gemeinsamen Gesetzesentwurf für ein neues Ladenöffnungsgesetz in den Landtag einbringen. Fraktionsvorsitzender Manuel Hagel MdL erklärte heute in Stuttgart: „Wir bringen ein Thema voran, das wir als CDU früh angestoßen haben. Vollautomatisierte Verkaufsstellensind eine sinnvolle Ergänzung der Nahversorgung – besonders im ländlichen Raum, wo Wege länger sind und Personal fehlt. Entscheidend ist das richtige Gleichgewicht: verlässliche Versorgung vor Ort, Lebensqualität in Stadt und Land sowie der Schutz von Sonn-und Feiertagen. Genau das leistet dieser Gesetzentwurf. Er schafft klare Regeln, sorgt für Rechtssicherheit und setzt auf das Vertrauen in die Kommunen. So stärken wir den ländlichen Raum und sorgen dafür, dass moderne Politik im Alltag der Menschen ankommt.“
Der Sigmaringer Landtagsabgeordnete Klaus Burger betont: „Wir bringen im Land ein zeitgemäßes Ladenöffnungsgesetz auf den Weg, das digitale und vollautomatisierte Kleinstsupermärkte künftig rund um die Uhr ermöglicht – unter Berücksichtigung eines Schutzkonzeptes mit Blick auf den Sonn- und Feiertagsschutz. Wir setzen damit ein gemeinsames Signal für praktische Lösungen im Alltag, insbesondere im ländlichen Raum.“ Burger war im Dezember vergangenen Jahres gemeinsam mit Landtagskandidatin Ilona Boos im Tante M in Jungnau gewesen, um sich vor Ort ein Bild zu machen und sich auch die Sorgen der Jungnauerinnen und Jungnauer um ihren Tante M-Laden anzuhören. Bisher gab es für den Sonntag keine gesetzlichen Grundlagen, sodass solche Verkaufsstellen am Sonn- und Feiertag derzeit nicht öffnen dürften. Man werde mit dem Gesetzesvorhaben eine Öffnung von digitalen Kleinstsupermärkten an den Sonn- und Feiertagen somit für 24 Stunden an 7 Tagen die Woche ermöglichen. „Wir reagieren damit auf veränderte Lebensrealitäten, ohne den verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags aufzuweichen. Das ist ein ausgewogener, rechtssicherer Schritt – insbesondere für den ländlichen Raum“, unterstreicht Klaus Burger. Konkret gilt: erlaubt sind ausschließlich vollautomatisierte Verkaufsstellen ohne Personal, mit einer maximalen Verkaufsfläche von 150 Quadratmetern und einem klarbegrenzten Sortiment des täglichen Ge- und Verbrauchs. An besonders geschützten Feiertagen – wie Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und dem ersten Weihnachtstag – bleibt eine Öffnung ausgeschlossen. Klaus Burger betont, man verbessere damit – wie in Jungnau - auch die wohnortnahe Grundversorgung – gerade dort, wo es heute kaum noch Einkaufsmöglichkeiten gebe.
Zugleich wird bewusst die kommunale Entscheidungshoheit gestärkt. Die Städte und Gemeinden kennen ihre Gegebenheiten am besten – sie können – insbesondere mit Blick auf kommunale Besonderheiten – den konkreten Öffnungsrahmen reduzieren. Das schafft Verlässlichkeit, stärkt die Nahversorgung und ermöglicht passgenaue Lösungen vor Ort. Es besteht jedoch eine Mindestöffnung am Sonntag von acht zusammenhängenden Stunden. Burger unterstreicht, man schaffe damit eine gute Lösung für die automatisierten Verkaufsstellen, die es schon jetzt in einer großen Vielzahl in Baden-Württemberg gebe und die besonders die Infrastruktur im ländlichen Raum stärke.
