MdL Klaus Burger: Neue Biberverordnung erlaubt schnelleres Handeln
Die Herausforderungen für Kommunen, Land- und Forstwirtschaft und Jagd haben in den letzten Jahren auch im Bereich sich etablierender Arten deutlich zugenommen. Beispiele dafür sind der Biber, der Wolf und die Saatkrähe. Wenn der Artenschutz Erfolg hat, muss auch der Weg vom reinen Schutz hin zu einem geordneten Management erfolgen. Das bedeutet, dass dort, wo einzelne Arten zum Problem für Weidetiere, Natur, Umwelt, Biodiversität und Mensch werden, muss im berechtigten Fall schnell, unbürokratisch und mit Rechtssicherheit gehandelt werden können.
Die nun verabschiedete Biberverordnung ist nach Auffassung des Sigmaringer Landtagsabgeordneten und landwirtschaftspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Klaus Burger nun ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Die optimale Lösung hätte nach Burgers Auffassung in Baden-Württemberg das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz dargestellt. „Dies war jedoch in der Umsetzung mit dem Umweltministerium leider nicht möglich“, so Burger. Einigen konnte sich die Landesregierung zumindest auf die Umsetzung einer Biberverordnung, die den Rahmen für eine schnellere Entnahme des Bibers bieten soll. „Landwirtschaftsminister Peter Hauk hat in der Umsetzung dafür gekämpft, dass der Schutz der landwirtschaftlichen Flächen Berücksichtigung findet und ein schnelles Eingreifen bei massiven Schäden möglich ist - was uns nun auch gelungen ist.“ Damit erhielten Landwirte und Jäger die notwendige Rechtssicherheit, um Schäden durch Biber effektiv zu begrenzen und gleichzeitig den Artenschutz nicht aus den Augen zu verlieren. „Uns ist es wichtig, dass wir zum Wohle der Landwirtschaft und der Umwelt bei Problemen, die mit und durch den Biber entstehen, schnell reagieren können. Wir brauchen dafür insbesondere für unsere Landwirte und Jäger Rechtssicherheit. Dort, wo Biber massive Schäden verursachen und zur Gefahr für die Landwirtschaft, den Menschen, die Umwelt oder den Hochwasserschutz werden, muss er auch unbürokratisch entnommen werden können. Die Verordnung bietet dafür einen Rahmen, entscheidend wird aber die pragmatische und rechtssichere Umsetzung sein. Gleiches brauchen wir auch für die Saatkrähe“, so Klaus Burger abschließend.
