Klaus Burger MdL: "Unnötige Verschärfungen beim Wassergesetz sorgen für Unsicherheit und verständlicherweise für massiven Ärger in der baden-württembergischen Landwirtschaft"
Die Landtagsabgeordneten Paul Locherer und Klaus Burger fordern endlich Klarheit über die verheerenden Folgen des neuen Wassergesetzes für die Landwirtschaft .
Für die Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion sei klar: Es ist zwar grundsätzlich richtig, Gewässerrandstreifen auch im Außenbereich zur Vermeidung diffuser Einträge von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln aus der landwirtschaftlichen Nutzung herauszunehmen.
"Der Eingriff in das Eigentum und die praktischen Probleme sind allerdings ganz erheblich", so Locherer und Burger weiter. Deswegen wären konsensuale und ausgleichsorientierte Lösungen nicht aber ein gesetzliches Verbot der richtige Weg gewesen. Dazu war und ist die Landwirtschaft bereit, was aber von der Landesregierung in der Novelle zum Landeswassergesetzes nicht aufgegriffen worden ist. "Hierfür fehlt uns jedes Verständnis", halten Locherer und Burger fest.
Das im neuen Landeswassergesetz normierte Verbot, insbesondere des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, gehe an der Sache vorbei. Das damit verfolgte Ziel kann und sollte besser wie bisher über freiwillige Lösungen erreicht werden.
Diese Erwägungen waren für die CDU-Landtagsfraktion ganz maßgeblich Anlass dafür, die Neufassung des Landeswassergesetzes im vergangenen Herbst im Landtag abzulehnen, nachdem von Seiten der Regierungsfraktionen keinerlei Bereitschaft gezeigt wurde, zu sachgerechten Anpassungen zu gelangen.
Mit dem nunmehrigen Inkrafttreten der Novelle stellen sich für die Praxis, wie von der CDU-Fraktion vorhergesagt, verschiedene Fragen, denen Locherer und Burger mit einer parlamentarischen Initiative nun nachgehen. "Es ist schon bemerkenswert, dass im Land auch Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes ganz offensichtlich erhebliche Unsicherheit herrscht, welche Flächen überhaupt betroffen sind", so Locherer und Burger abschließend.