Zum Hauptinhalt springen

Förderprogramm 2025 "Wasserwirtschaft": Sechs Projekte aus dem Landkreis Sigmaringen erhalten eine Förderung

|   Pressemitteilungen

„Ich freue mich, dass sechs Projekte aus dem Landkreis Sigmaringen vom Land im Rahmen der Wasserwirtschaftsförderung Zuschüsse in Höhe von insgesamt über 896.600 Euro erhalten“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Burger anlässlich der heutigen Bekanntgabe der Förderentscheidungen. „Dies insbesondere, weil Starkregen, Hochwasser, Trockenheit und Klima zum zentralen Thema geworden sind.“ Im Einzelnen werden gefördert: 

Aus dem Förderprogramm Wasserbau und Gewässerökologie:
145.600 Euro für das Starkregenrisikomanagement der Gemeinden Bingen, Veringenstadt, Gammertingen, Neufra und Hettingen
105.000 Euro für das Starkregenrisikomanagement in der Stadt Sigmaringen
84.000 Euro für das Starkregenrisikomanagement der Gemeinde Ostrach
56.000 Euro für die vertiefte Sicherheitsüberprüfung nach DIN 19700 für das Hochwasserrückhaltebecken im Nebenschluss der Donau „Laizer Au“ 
 
Aus dem Förderprogramm Wasserversorgung: 
18.900 Euro fließen nach Herdwangen-Schönach für ein Strukturgutachten für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde 
487.000 Euro gehen an die Stadtwerke Sigmaringen für die Ersatzversorgung für den Ortsteil Jungnau 
 
Das Förderprogramm „Wasserwirtschaft“ unterstützt unter anderem Investitionen zur Verbesserung der Wasserqualität, der Gewässerökologie und des Hochwasserschutzes. Insgesamt stellt das Umweltministerium den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg im Jahr 2025 im Rahmen des Förderprogramms 212,2 Millionen Euro zur Verfügung. In diesem Jahr fließen rund 96,2 Millionen Euro in Maßnahmen im Abwasserbereich. Mit fast 52 Millionen Euro werden Maßnahmen für den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie bezuschusst. Für die Wasserversorgung sind knapp 64 Millionen Euro vorgesehen. 

„Immer häufiger auftretende Extremwetterereignisse stellen die Wasserversorgung und unsere Gewässer vor große Herausforderungen. Daher sind Investitionen in diese Bereiche besonders wichtig und dienen dem Schutz unserer Umwelt sowie unserer Infrastruktur“, so Klaus Burger.

Hinweis:
Die im „Förderprogramm 2025 gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft“ enthaltenen Maßnahmen sind von den Kommunen beabsichtigt, aber noch nicht bewilligt. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.