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Förderprogramm 2023 "Wasserwirtschaft" - Fünf Projekte aus dem Landkreis Sigmaringen erhalten eine Förderung

|   Pressemitteilungen

„Ich freue mich, dass fünf Projekte aus dem Landkreis Sigmaringen vom Land im Rahmen der Wasserwirtschaftsförderung Zuschüsse in Höhe von insgesamt über 4,9 Millionen Euro erhalten“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Burger anlässlich der heutigen Bekanntgabe der Förderentscheidungen. „Dies insbesondere, weil Wasser, Trockenheit und Klima zum zentralen Thema geworden sind.“ Im Einzelnen werden gefördert: 

Aus dem Förderprogramm Wasserbau und Gewässerökologie:
41.800 Euro für das Starkregenrisikomanagement auf dem Gemeindegebiet Hohentengen
99.100 Euro für das Starkregenrisikomanagement auf dem Gemeindegebiet Pfullendorf 
Aus dem Förderprogramm Abwasserbeseitigung: 
519.400 Euro für den Anschluss des Ortsteils Litzelbach an die Sammelkläranlage Pfullendorf sowie die Sanierung Regenwasserkanal und Neubau Regenwasserbehandlung 
3.583.900 Euro Kostenanteil Meßkirch an der 4. Reinigungsstufe mit Tuchfilter und granulierter Aktivkohle auf der Kläranlage Meßkirch
684.800 Euro Kostenanteil Leibertingen an der 4. Reinigungsstufe mit Tuchfilter und granulierter Aktivkohle auf der Kläranlage Meßkirch

Das Förderprogramm „Wasserwirtschaft“ unterstützt unter anderem Investitionen zur Verbesserung der Wasserqualität, der Gewässerökologie und des Hochwasserschutzes. Insgesamt stellt das Umweltministerium den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg im Jahr 2023 im Rahmen des Förderprogramms 176 Millionen Euro zur Verfügung. In diesem Jahr fließen über 87,5 Millionen Euro in Maßnahmen im Abwasserbereich. Mit fast 45 Millionen Euro werden Maßnahmen für den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie bezuschusst. Für die Wasserversorgung sind fast 43,7 Millionen Euro vorgesehen. 

„Immer häufiger auftretende Extremwetterereignisse stellen die Wasserversorgung und unsere Gewässer vor große Herausforderungen. Daher sind Investitionen in diese Bereiche besonders wichtig und dienen dem Schutz unserer Umwelt sowie unserer Infrastruktur“, so Klaus Burger 

Hinweis:
Die im „Förderprogramm 2023 gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft“ enthaltenen Maßnahmen sind von den Kommunen beabsichtigt, aber noch nicht bewilligt. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.