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Erste Tranche der Denkmalförderung 2023 freigegeben

|   Pressemitteilungen

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat zum Erhalt und zur Sanierung von 52 Kulturdenkmalen im Land rund 6,1 Millionen an Fördermitteln freigegeben.

Dazu sagt der Sigmaringer Landtagsabgeordnete Klaus Burger (CDU): „Ich freue mich sehr, dass auch die Maßnahme Außensanierung der Doppeltoranlage Am Oberen Tor 1 in Pfullendorf, dem Beobachtungsturm, Vortor mit zwei Rundtürmen und Torhaus mit einer Fördersumme in Höhe von 325.190 Euro von der Denkmalförderung profitieren wird. Auch in Zukunft wollen wir eindrucksvolle Bauwerke der Vergangenheit bewundern dürfen. Die Unterstützung des Landes zum Erhalt der Denkmäler trägt dazu ganz wesentlich bei.“ 

Der CDU-Landtagsfraktion sei die vielfältige Kulturlandschaft Baden-Württembergs mit ihren zahlreichen Kulturdenkmalen wichtig. „Deswegen haben wir uns in den zurückliegenden Haushaltsberatungen aktiv dafür eingesetzt, Kulturdenkmale zu erhalten und fit für die Zukunft zu machen. So werden neben der etablierten Denkmalförderung, auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion, in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 100.000 Euro für das Ehrenamt in der Denkmalpflege zur Verfügung gestellt“, sagt Klaus Burger, der auch Mitglied im Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen ist. 

Hintergrund: 
Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de