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Dritte Tranche der Denkmalförderung 2023

|   Pressemitteilungen

Sigmaringen – Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat zum Erhalt und zur Sanierung von weiteren Kulturdenkmalen im Land rund 6,2 Millionen an Fördermitteln freigegeben.

Dazu sagt der Sigmaringer Landtagsabgeordnete Klaus Burger (CDU): „Ich freue mich sehr, dass auch die Maßnahme Innenrenovation und Ausstattung der Katholischen Pfarrkirche Dt. Pankratius in Ostrach-Magenbuch mit einer Fördersumme von 43.730 Euro und der 2. Bauabschnitt Innenrenovation Raumschale und Ausstattung der Pfarrkirche St. Michael in Veringendorf mit einer Fördersumme von 163.770 Euro von der Denkmalförderung profitieren werden. Das Land unterstützt damit den Erhalt und die Bewahrung unserer Kulturdenkmale.“ 

Als eines von nur wenigen Ländern unterstütze Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.