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Burger: "Bei Gentechnik nehmen wir die Sorgen der Menschen sehr ernst!"

"Das Engagement beider Regierungsfraktionen in Berlin, sich bei der Grünen Gentechnik für die Selbstbestimmung der EU-Mitgliedstaaten einzu­setzen, begrüßen wir seitens der CDU-Landtagsfraktion ausdrücklich. So werden die Sorgen und Vorbehalte der Men­schen ernst genommen", betont der Landtagsabgeordnete Klaus Burger. Mit einem aktuellen und gemeinsamen Antrag von CDU/ CSU- und der SPD-Fraktion im Bundestag wollen sich die Koalitionsfraktionen auf EU-Ebene für Regelungen einsetzen, die ein Selbstbestimmungsrecht der Mitglied­staaten bei der Entscheidung für oder gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflan­zensorten gewährleisten.

"Wir nehmen die Sorgen der Menschen und ihre Vorbehalte gegen diese Technologie ernst.  Für einen effek­tiven Verbraucherschutz muss bei Lebensmitteln volle Transparenz und echte Wahlfrei­heit gegeben sein. Deswegen begrüßen wir den Vorstoß aus Berlin ausdrücklich", so Burger, der selbst Mitglied im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landtags ist, weiter. Wichtig sei ihm aber auch ausdrücklich festzuhalten, dass die Rahmenbedingungen für eine öffentliche, wirk­ungs­volle und unabhängige Forschung zu gentechnisch veränderten Organismen auch weiterhin in Deutschland gewährleistet bleiben müssten. Selbst durch intensive Züchtung sei es in den vergangenen 15 - 20 Jahren nicht mehr gelungen, die Pflanzenerträge entscheidend zu verbessern. Die klimatischen Veränderungen nähmen aber an Dynamik zu, und engere Fruchtfolgen und ökologisch sinnvolle geringere Bodenbearbeitung hätten oft einen größeren Krankheitsdruck der Pflanzen zur Folge. Burger betonte, es sei vollkommen unklar, ob mit herkömmlichen Methoden die passenden Antworten für die Ernährung einer schnell wachsenden Weltbevölkerung geleistet werden könne. Für ihn gebiete es die Verantwortung auch für künftige Generationen, in der Forschung an diesem weltweit unbestritten immer größeren Thema dran zu bleiben.

"Wir gehen davon aus,  dass nun ein Rechtsrahmen zum nationalen Ausstieg aus dem GVO-Anbau auch ohne größere Begründungsnotwendigkeiten geschaffen wird. Wichtig ist weiter eine praktikable EU-Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit genverän­derten Pflanzen gefüttert wurden. Bei der Nulltoleranz gegenüber nicht zu­ge­­­las­senen gentech­nisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln muss es in jedem Fall bleiben", fordert Burger weiter. "Wir erwarten, dass auch die Landesregierung sich dann etwa notwendigen Umsetzungsschritten in Baden-Württemberg nicht verschließen wird, etwa indem sie noch weiter geh­en­de Forderungen erhebt", so Burger abschließend.