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Besichtigung Tierforschungszentrum in Ulm

Die Landesregierung plant aktuell, den anerkannten Tierschutzvereinen ein Verbandsklagerecht gegen tierschutzrechtliche Entscheidungen und tierschutzrelevante baurechtliche Genehmigungen für Vorhaben zum Halten von Tieren zu Erwerbszwecken einzuräumen.

Vor diesem Hintergrund besuchten auf Einladung von Frau Dr. Stolz die CDU Abgeordneten Klaus Burger,  tierschutzpolitischer Sprecher; Sabine Kurtz, Vorsitzende AK Wissenschaft Forschung und Kunst und  Paul Locherer, Vorsitzender AK Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, das Tierforschungszentrum der Universität Ulm..

Das Zentrum betreut alle tierexperimentell tätigen Wissenschaftler, beschafft die Tiere und sorgt für artgerechte Haltung und Zucht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Zu den Dienstleistungen zählen auch mikrobiologische und pathologische Diagnostik, hygienische Sanierung sowie OP-Service.

Es dürfen nur Tiere für Versuchszwecke verwendet werden, die für diesen Zweck gezüchtet worden sind. Die Mär, dass Tiere von der Straße weg gestohlen werden, um sie für Experimente zu verwenden, hält sich sehr hartnäckig, ist aber falsch.

Schon heute unterliegt die Tierhaltung sehr engen Vorschriften. Das deutsche Tierschutzgesetz gilt weltweit als eines der strengsten. Es wurde noch verschärft durch die Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63 EU in nationales Recht im Jahr 2013.

In Deutschland sind - auch ohne Verbandsklagerecht - nur Tierversuche genehmigt, die unerlässlich und ethisch vertretbar sind. Die Tierschutzverbände wirken zudem bereits jetzt bei der Genehmigung in den Kommissionen mit.

Seit Jahrzehnten gibt es tierschutzrechtliche Vorschriften bei der wissenschaftlichen Nutzung von Tieren, die schon bei der Formulierung eines Tierversuchsantrags (TVA) befolgt werden. Die Genehmigung eines Versuchs erfolgt erst nach Hinzuziehen zahlreicher Sachverständiger und nach intensivem Austausch mit dem Antragsteller.

Wenig bekannt ist, dass schon seit Jahren ein Verbot für experimentelle Forschung in der Kosmetik- oder Waffenindustrie besteht. Forschungsarbeiten mit Versuchstieren sind jedoch, besonders im Gesundheitsbereich für die Patientenversorgung, für den Verbraucherschutz und für die Grundlagenforschung unerlässlich. Auch für die Erforschung von Tierkrankheiten sind sie unverzichtbar.

Eine Gefahr in der Einführung des Verbandsklagerechts sieht die Leiterin Dr. Petra Kirsch darin, dass eine weitere Verschärfung der heute schon starken Reglementierung dazu führen könnte, dass die Wissenschaftler in Ländern mit deutlich geringeren Tierschutzstandards abwandern und der Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg nicht mehr wettbewerbsfähig ist.

Klaus Burger MdL war sich mit der Leiterin Dr. Petra Kirsch einig, dass Tierversuche in der Grundlagenforschung derzeit nicht ersetzt werden kann. Wir sind stolz und dankbar, dass gerade in Baden Württemberg bedeutende Pharmaunternehmen ansässig sind und wir besondere Exzellenzen in verschiedenen Universitäten wie z.B. Ulm und Tübingen oder dem Max - Planck - Institut  haben. Klar ist aber auch, dass  tierexperimentelle Forschung notwendig ist.