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Akzeptanz des Bibers erfordert Schadensausgleich und Schadensbegrenzung

Weil der Biber zunehmend große Schäden und Kosten vor allem in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie im Bereich kommunaler Einrichtungen verursacht, fordern die CDU-Landtagsabgeordneten Klaus Burger, Rudolf Köberle und Paul Locherer die Landesregierung auf, ein Hilfsprogramm zu entwickeln.

Verstopfte Regenwasser-Rückhaltebecken, in Seen verwandelte Wiesen und Äcker, untertunnelte Straßen und Dämme, stattliche Biberburgen - der Biber ist ein ausgeprägter Gestalter seiner Umwelt. Und seine Population in Baden-Württemberg nimmt stetig zu. Einerseits ist die Zuwanderung des Bibers eine Bereicherung der Tierwelt mit zahlreichen positiven Auswirkungen. Andererseits sind mit seiner starken Vermehrung auch Begleitprobleme verbunden, die zu Konflikten mit dem Menschen führen.

"Die Gespräche mit Vertretern von Kommunen, Naturschutz und Landwirtschaft haben gezeigt, dass eine Weiterentwicklung des Bibermanagements in Baden-Württemberg dringend notwendig ist. Insbesondere muss die bestehende Akzeptanz des Bibers in den am stärksten betroffenen Personenkreisen, also bei Land-, Forst- und Teichwirten sowie Kommunen, unbedingt aufrechterhalten und erhöht werden. Hierzu müssen neben präventiven Maßnahmen auch abgestufte Reaktionsmaßnahmen zur Schadensbegrenzung sowie verschiedene Modelle zum Schadensausgleich entwickelt werden", stellen die CDU-Landtagsabgeordneten Klaus Burger, Rudolf Köberle und Paul Locherer fest. In einem Antrag wenden sie sich daher an die Landesregierung und greifen verschiedene, in den Anhörungen vorgebrachte Vorschläge auf.

Im Bereich des Schadensausgleichs regen sie die Einrichtung eines "Biberfonds" an, aus dessen Mitteln die durch Biber entstandenen Schäden, wie zum Beispiel Grund- und Forstschäden durch Vernässung oder Schäden an Rückhaltebecken, ausgeglichen werden können. Wichtig seien auch Modelle zum Ausgleich von durch Biberschäden beeinträchtigten Flächen sowohl für Land- und Forstwirte als auch für Gemeinden. Deshalb fragen die Abgeordneten die Landesregierung, welche Möglichkeiten des Flächenausgleichs für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sie überhaupt vorsieht, ob sie eine besondere Berücksichtigung dieser Flächen im Rahmen des "Greenings" andenkt und wie sie zu einer verstärkten Beachtung nachhaltiger Bibermaßnahmen im Biotopwertverfahren durch Erhöhung der "Ökopunkte" steht.

In Gemeinden mit hoher Biberpopulation und hohem Konfliktpotential empfehlen sie die Einrichtung eines kommunalen "Feldschützen", der als lokaler Ansprechpartner bei Konflikt- und Schadensfällen schnell reagieren kann. Hier sei es durchaus sinnvoll, dass sich das Land an der Finanzierung beteiligen würde. Letztlich müssten neben den Präventivmaßnahmen auch abgestufte Reaktionsmöglichkeiten zur Schadensbegrenzung entwickelt werden. In Ausnahmefällen, in denen die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger oder die Wirksamkeit hoher Investition durch Biberschäden beeinträchtigt wird, müssten auch die Beseitigung von Biberbauten sowie der Zugriff zulässig sein.

"Die Akzeptanz des Bibers in der Gesellschaft kann nur aufrechterhalten und ausgebaut werden, wenn wir auch bereit sind, denen zu helfen, die geschädigt werden. Daher fordern wir die Landesregierung auf, die genannten Vorschläge gründlich zu prüfen und das Bibermanagement in diesem Sinne weiterzuentwickeln", so die Abgeordneten abschließend. Unterstützung erfahren sie hierbei von den betroffenen Kommunen sowie von der Landwirtschaft.