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"Wohnen im Kulturdenkmal" - Land fördert Projekt Atelier und Kunstwerkstätte Marmon in Sigmaringen

|   Pressemitteilungen

Der Landtagsabgeordnete Klaus Burger freut sich über die Förderung des Projektes Atelier und Kunstwerkstätte Marmon in der Gorheimer Straße 22 in Sigmaringen. „Für das Wohnen der Zukunft wie auch für den Erhalt denkmalgeschützter Gebäude brauchen wir innovative Lösungen. Mit dem Programm ‚Wohnen im Kulturdenkmal‘ bewahren und pflegen wir historische Gebäude und schaffen gleichzeitig einzigartige Wohnräume“, betont Klaus Burger.

Das ehemalige Atelier Marmon ist in seinem historischen Bestand gut überliefert und in seiner Komposition selten. Der Gebäudekomplex war Sitz der Bildhauerfamilie Marmon und ihrer Künstlerwerkstätte Marmon, welche im 19. und frühen 20. Jahrhundert Oberschwaben vor allem mit katholischer Kirchenkunst belieferte. Mit dem nun vom Land vergebenen Konzeptgutschein sollen Planunterlagen für die vorgesehene Umnutzung der Ausstellungsräume und der Werkstatt zu Wohnen erstellt, Schäden erfasst und ein energetisches Gutachten erarbeitet werden. Auf dieser Grundlage kann dann ein denkmalverträgliches Konzept entwickelt werden.  

Das Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ ist im Mai 2022 gestartet. Es soll die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden ermuntern und unterstützen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Insgesamt sind beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) seit Mai über 140 Anfragen und Anträge zu dem Sonderprogramm eingegangen. Gefördert wurden insgesamt sieben Leuchtturmprojekte, 27 Konzepte und zwei Multiplikatoren-Boni mit einer Gesamtsumme von rund 2,3 Millionen Euro. 

Damit sind die Mittel des Sonderprogramms zunächst ausgeschöpft. Die Regierungsfraktionen CDU und Grüne haben jedoch am 8. Dezember 2022 angekündigt, in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 weitere Mittel in Höhe von jeweils 320.000 Euro für das Sonderprogramm zur Verfügung stellen zu wollen. Vorbehaltlich eines entsprechenden Landtagsbeschlusses können damit im nächsten Jahr weitere Projekte gefördert werden. Diese werden voraussichtlich aus den bereits eingegangenen Anträgen ausgewählt; eine erneute Ausschreibung ist nicht vorgesehen.