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Anhörung zum geplanten Sachkundenachweis für Hundehalter - mehr Sicherheit für Mensch und Tier

|   Pressemitteilungen

Es war ein dramatischer Vorfall, der den Sigmaringer Landtagsabgeordneten Klaus Burger wachrüttelte und dazu bewog, das Thema offensiv anzugehen. Im Mai 2017 hatte in Stetten a. k. M. ein Kangal eine vorübergehende Passantin aus dem Nichts heraus angegriffen und dabei so schwer verletzt, dass für die Frau jede Hilfe zu spät kam. Noch heute leiden die Angehörigen unter den Folgen des dramatischen Ereignisses.

Für Klaus Burger war dieser Vorfall Anlass, die Forderung nach einem Sachkundenachweis für Hundehalter in den Landestierschutzbeirat, dem er selbst seit Jahren angehört, einzubringen. Dessen Vorsitzender, Minister Peter Hauk, griff das Thema in den Koalitionsverhandlungen auf, so dass es Eingang in den gemeinsamen Koalitionsvertrag von Bündnis90/die Grünen und CDU fand.

Um in den Gesetzgebungsprozess ein möglichst großes Spektrum an Wissen und Erfahrung einfließen zu lassen, hat Burger in seiner Funktion als Vorsitzender des CDU-Arbeitskreises für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz diese Woche nun zu einer Experten-Anhörung in den Landtag eingeladen. Die Beteiligten kamen aus ganz unterschiedlichen Bereichen, so waren u.a. Hundeerzieher, Akteure von Rettungsdiensten, Jagdverbänden, des Tierschutzes, kommunale Vertreter bis hin zur größten Zoohandlung Deutschlands vertreten.

Das Ziel ist, in Baden-Württemberg nach niedersächsischem Vorbild einen theoretischen und praktischen Sachkundenachweis mit Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Versicherungspflicht für die Hundehaltung einzuführen. Ein erster Entwurf wird derzeit im Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter der Leitung von Dr. Thomas Pyczak ausgearbeitet, der die Ausführungen aufmerksam verfolgte.

Die Mehrheit der Teilnehmer sieht in dem geplanten Gesetz eine Chance, um mögliche Konfliktpotenziale im Miteinander von Mensch und Hund zu reduzieren. Gleichzeitig warnte aber z.B. die Landesarbeitsgemeinschaft Rettungshunde davor, den Fokus zu stark auf einige wenige, wenn auch schlimme Ausnahmefälle zu richten. Man dürfe darüber nicht vergessen, dass gerade für viele ältere Menschen der Hund der wichtigste Sozialpartner sei, den man ihnen nicht durch hohe rechtliche Hürden nehmen dürfe. So sollten sich die gesetzlichen Instrumente möglichst zielgenau auf die tatsächlichen Konfliktpotenziale richten.

Auch die Vertreter des Landestierschutzbundes sehen in hohen gesetzlichen Anforderungen durchaus eine Gefahr. Auf der einen Seite sind auch sie der Meinung, dass eine gute Sachkenntnis der Halter, das Wohl von Mensch und Tier fördere, doch gebe es Befürchtungen, dass durch zu hohe Hürden für die Haltung noch mehr Tiere im Tierheim landeten.

Benjamin Kirmizi vom Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater wies daraufhin, dass der Knackpunkt immer das Gespann von Mensch und Tier sei. Daran anknüpfend zeigte Matthias Steufmehl vom Berufsverband zertifizierter Hundetrainer einige Schwachstellen des niedersächsischen Gesetzes auf. So sollte die praktische Prüfung unbedingt mit dem im Haushalt lebenden Hund erfolgen. Verschiedenen Mitwirkenden war es ein wichtiges Anliegen, dass zumindest eine gewisse Sachkenntnis schon vor dem Kauf eines Hundes erworben wird. 

Klaus Burger freute sich über die große Bereitschaft zur Mitwirkung und dankte allen Teilnehmenden für ihre wichtigen Anregungen. Er warb dafür, in engem Kontakt zu bleiben, um die weitere Ausarbeitung, die mit Sicherheit noch einige Zeit und Kraft in Anspruch nehmen werde, konstruktiv zu begleiten.